Ein Beschuldigter benötigt keine vorschnelle Beruhigung und keine vorgefertigte Erklärung. Er benötigt eine Verteidigungsentscheidung, die zum Akteninhalt und zur Beweislage passt.

Arbeitsweise im Ermittlungsverfahren

Am Anfang stehen Fristenkontrolle, Akteneinsicht und die Sicherung eigener Informationen. Aussagen, Chatverläufe, Kalenderdaten und sonstige Beweismittel werden chronologisch geordnet. Erst danach wird entschieden, ob eine Einlassung sinnvoll ist und welche Punkte sie enthalten muss.

Beweiswürdigung als Verteidigungsaufgabe

In Sexualstrafsachen genügt es nicht, eine Belastungsaussage pauschal zu bestreiten. Die Verteidigung muss ihre Entstehung, die einzelnen Aussagefassungen, mögliche Fremdeinflüsse und objektive Anknüpfungstatsachen nachvollziehbar herausarbeiten. Dasselbe gilt für digitale Beweise: Ein technischer Fund ist rechtlich einzuordnen und einer konkreten Nutzerhandlung zuzuordnen.

Klare Kommunikation

Mandanten sollen wissen, was gesichert ist, was offenbleibt und welche Handlungsoptionen bestehen. Dazu gehört auch, Grenzen der Prognose offen anzusprechen. Ergebnisse werden nicht versprochen; die Qualität der Verteidigungsarbeit ist planbar.

Fachlich verantwortlichRechtsanwalt Markus ChilcottStand: Juli 2026